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Der Wildlutscher Leckstein Apfel Süß/sauer mit gemahlenen Mais ist ein Wildlockmittel speziell für Rotwild, Schwarzwild und Muffelwild. Er wird auch gerne von Reh- , Raubwild und allen Schalenwildarten angenommen. Durch seinen außergewöhnlichen Härtegrad, ist eine wochenlange Nutzungsdauer gewährleistet. Langanhaltender und intensiver Duft sorgt für eine magnetisierende Wirkung. Wild wird über weite Entfernungen gelockt und gebunden. Durch den Wildlutscher Leckstein ist ein ständiger Anlaufpunkt für das Wild im Revier vorhanden. Da nicht jeden Tag gekirrt werden muss, ist Ruhe im Revier, was sich nachhaltig auf den Jagderfolg auswirkt. Um die Nutzungsdauer der Lecksteine zu verlängern, empfehlen wir diese vor Regen zu schützen und zum Beispiel mit einem Brett abzudecken. Eigenschaften: lange Nutzdauer / langanhaltender, intensiver Geruch und Geschmack (Sorgt für eine magnetisierte Wirkung) / bindet und lenkt das Wild Gewicht: 1,8 kg Durchmesser: 160mm Zusammensetzung pro 100 Gramm: Glucose, Apfel Flavor 0,53g, gemahlener Mais, Zucker, Zitronensäure E330 1g auf 125kg Anbringung: an einem Baum: - mit 180er Schraube + M20 Unterlegscheibe / - mit einem Seil oder Kette / auf einem Baumstuggen: - mit einer Eisenstange / - auf einen Pfahl mit Bedachung (empfohlen !) Vor direkten Regenwasser schützen, z.B. mit einem Brett (Montagesets unter Zubehör). erhöht die Haltbarkeit. Höhe: 0,80 -1,20 m Sauen, 1,20 Rehwild, 1,20-1,40m Damwild, 1,20-1,60m Rotwild Zweck: Ergänzungsfuttermittel / Lockmittel für Wildtiere Bei der Verwendung von Kirr- und Lockmittel, sind die jagdrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder, bzw. der jeweiligen Bundesländer zu beachten. Analytische Bestandteile: Rohprotein 3,83 %, Rohfaser 0,4 %, Rohfett: 1,4 %, Rohasche: 0,7 %, Calcium 0,025 %, Natrium 0,031%, Phosphor 0,135 %, Magnesium 0,053%, Trockenmasse: 96,68%
Rechtliche Hinweise
Bei der Verwendung von Kirr- und Lockmittel, sind die jagdrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Länder, bzw. der jeweiligen Bundesländer zu beachten. Dieses Produkt entspricht der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln.