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Hochwertiger Satz Warnflaggen mit Aluminium Halterung zur Markierung der Hubladebühne. Ladebühnen müssen laut dem Paragraphen §53 (5) StVZO i.V.m. § 49 a (7) StVZO mit Warnflaggen gekennzeichnet werden, damit diese Tag und Nacht gut sichtbar sind und Unfällen vorgebeugt werden kann. Der Satz Warnflaggen beinhaltet eine links- und rechtsweisende Warnflagge mit den Maßen 250x400 mm. Die Warnmarkierungen werden entweder am Fahrzeug angenietet oder direkt angeschraubt.
Produktfeatures
- leicht anzubringender Satz Warnflaggen mit den Maßen 250x400 mm
- Pflicht laut §53 (5) StVZO zur Markierung der Hubladebühne
- mit Aluminiumhalter
- Salz- und Spritzwasser resistent
- sehr robust und witterungsbeständig
- Herausragende Sichtbarkeit bei Tag und bei Nacht