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Ihr Warenkorb ist leerAsbest ist als Gefahrstoff in Deutschland eingestuft und gilt als krebserregend. Seit 1993 darf Asbest in Deutschland nicht mehr verwendet werden. Die Inhalation von asbesthaltigen Fasern kann nach Jahrzehnten zu Asbestose oder weiteren (Krebs-)Erkrankungen führen. Aufgrund ihrer Struktur können auch geringste Mengen im Lungengewebe für einen langen Zeitraum verbleiben. Da Asbest zu den am häufigsten verwendeten Baumaterialien gehörte, muss bei allen Gebäuden, die vor 1993 errichtet worden sind, von einem Asbestverdacht ausgegangen werden. Grundsätzlich sind alle Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien verboten. Lediglich Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sind erlaubt und in der TRGS 519 (Technische Richtlinie Gefahrstoffe) geregelt. Diese gilt sowohl für Gewerbe als auch Privatpersonen. Innerhalb der TRGS 519 sind in Abhängigkeit der Asbestkonzentration Schutzmaßnahmen und notwendige Qualifikationen zum Umgang geregelt. Wenn asbesthaltige Strukturen im Gebäude identifiziert werden, solltest du dich an einen Spezialisten in deiner Nähe wenden, der solche Materialien sicher entfernen und ordnungsgemäß entsorgen kann. Zusammengefasst bedeutet das für dich, wenn du ein Haus renovierst, sanierst oder abreißen möchtest, welches vor 1993 gebaut wurde, bist du verpflichtet, dich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Nicht nur wegen dem Gesetz, sondern insbesondere auch für deine Gesundheit! Wir helfen dir dabei und bieten je nach Material die passende Analyse an. Die Asbestanalyse 0,1 % eignet sich insbesondere für folgende Produkte: Kleber Kitt Bituminöse/teerhaltige Stoffe Hier ist eine gesonderte Probenvorbereitung notwendig, aufgrund des organischen Aufbaus dieser Materialien. Durch Erhitzen kann der organische Aufbau zerstört werden und eventuell vorhandenen Fasern werden so freigelegt. Die Asbest 1% Analyse kann bei diesen Materialien keine Ergebnisse liefern.